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Home -- German -- The Law of the Spirit -- 094 (Trade law and labor law)

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THEMA 5: DAS GESETZ DES GEISTES - für ein Leben in Christus
Meditationen, Gebete und Fragen zu den apostolischen Ermahnungen in den Briefen des Neuen Testaments
IV. Unsre neue Lebensordnung
Zweiter Teil: Pflichten von Christen und Muslimen den Menschen gegenüber (al- Mu’amalat)

Handelsrecht und Arbeitsrecht (im Islam und im Christentum)


Erwachsene Menschen leben heute meist im Dreiertakt: Acht Stunden hektische Arbeit in ihrem Beruf, acht Stunden menschliche und familiäre Lebensweisen mit Unterhaltung und gesellschaftlichen Verpflichtungen und acht Stunden Schlaf (oder weniger). Oft wird dabei der Verdienst für die Arbeitsleistung zur geheimen Triebkraft und Begrenzung ihres Lebens. Ob allerdings Gottes Geist oder das verdiente Geld ihr Leben regiert, ist für viele keine Frage.

Jede Religion versucht auf ihre Art und Weise diesen prägenden Teil unseres Daseins zu regulieren. Jesus, der wie sein Adoptivvater Josef ein Handwerker war, und seine Apostel, haben ein völlig anders Lebens- und Arbeitsrecht wie etwa Muhammad aufgestellt.

Letzterer war ein gewiegter und erfahrener Großhändler. In Mekka gab es zu seiner Zeit keine Fabriken mit Arbeitern und Angestellten, nur etwas Landwirtschaft, Waffenschmiede, ein religiöses Opferzentrum samt vielseitigen Dienstleistungen. Der Handel mit großen Karawanen, genauen Verträgen, ausgewählten Zeugen und vielen Schwüren war das beherrschende Metier. Der Koran bezeugt konkrete Gebote zur Durchführung dieser Berufe und ihrer Bewertung.


Die Dokumentationspflicht


Ihr, die ihr glaubt! Falls ihr für eine bestimmte Zeit eine Geldschuld voneinander aufnehmt, so schreibt es auf! Der Schreiber soll zwischen euch alles genau niederschreiben, und sich nicht weigern so zu schreiben, wie Allah ihn (die Schreibkunst) gelehrt hat. Der Schuldner selbst soll ihm alles diktieren, Allah seinen Herrn fürchten, und nichts verschweigen. Falls der Schuldner schwachsinnig, minderjährig oder unfähig zum Diktieren ist, soll ein zuverlässiger Anwalt das Diktat übernehmen (Sure al-Baqara 2,282a).

Seid nicht unwillig, jeden Betrag aufzuschreiben, er sei klein oder groß mit der vereinbarten Laufzeit. Dann ist es vor Allah geordnet, für das Zeugnis festgelegt und ein-sichtig, so dass euch nachher keine Zweifel aufkommen (Sure al-Baqara 2,282c).

Diese Dokumentationspflicht gilt für jede Transaktion von Waren oder von Geld, die länger als einen Tag dauert. Tagesgeschäfte müssen nicht dokumentiert werden. Die Vertragspflicht umfasst anvertrautes Gut und Geld (amanat), wie auch Darlehen (qurud), Testamente (wasaja) (Sure al-Ma’ida 5,106) und von Vormündern verwalteter Besitz, der Waisen gehört (al-Nisa’ 4,2.6; u.a.). Dazu gehört auch die Auszahlung eines Erbes (al-Nisa’ 4,2), sowie die Entrichtung von Blutgeld an Stelle eines Racheaktes (al-Nisa’ 4,52). Das Lösegeld für den Freikauf muslimischer Sklaven (al-Nur 24,33) und die Verteilung der Beute nach Kriegseinsätzen soll ebenso schriftlich festgelegt werden, damit keine nachträglichen Forderungen und kein Streit aufbrechen können (al-Hashr 59,71). Besonders Eheverträge mit ihrem Brautgeld, der festgelegten Restauszahlung nach einer Scheidung, oder beim Tod des Gatten, müssen vor der Eheschließung dokumentiert werden (al-Talaq 65,2).

Diese Dokumentationspflicht zeigt, dass ein Muslim selten einem anderen Muslim völlig vertraut. Jeder rechnet damit, dass der andere ihn betrügen könnte. Ein großes Misstrauen liegt über der islamischen Welt.


Betrügt euch nicht gegenseitig


Messt mit genauem Maß, die gesamte Menge der Ware, die ihr verkauft. Kontrolliert eure Waagen, dass sie stimmen! Schadet euren Kunden nicht, dann könnt ihr mit eurem Handel beruhigt fortfahren (Suren al-A’raf 7,85; Isra’ 17,35; al-Shu’ara 26,181-183; al-Rahman 55,8 u.a.).

Ihr, die ihr glaubt! Esst euren Besitz nicht gegenseitig in unrechtmäßiger Weise auf, außer, wenn es sich um ein Geschäft handelt, das ihr miteinander abgemacht habt! Bringt (tötet) euch nicht gegenseitig um! Wahrlich, Allah war euch gegenüber barmherzig. Wer dies feindselig und unrechtmäßig tut, den werden wir im Feuer (der Hölle) grillen! Dies ist für Allah eine einfache Sache''' (Suren al-Nisa’ 4,29.30; al-Baqara 2,188).

Sie waren listig und Allah war listig und Allah ist der Listigste von allen (Suren Al Imran 3,54; al-Anfal 8,30). Dieser Vers bedeutet, dass Juden planten, 'Isa, den Sohn der Maria zu töten, doch Allah sei ihnen mit seiner List zuvorgekommen und habe 'Isa aus den Händen der Juden gerettet! Allah sei der Allerlistigste, der Jesus vor einem Kreuzestod bewahrt habe! Hier zeigt sich deutlich, wer die Quelle aller List und Lüge im Islam ist (Johannes 8,44-45). Solche Tricks gehören in die Kategorie des Handels und der Geschäfte hinein.

Der Koran überbietet diese Aussage noch und sagt: Die Heuchler betrügen Allah und er ist ein sie Betrügender! (Sure al-Nisa’ 4,142). Wenn Allah als Betrüger im Islam bezeichnet werden kann, wie viel mehr werden seine Nachfolger versuchen einander hereinzulegen! Wir brauchen uns nicht zu wundern, wenn die an Allah Hingegebenen von seinem Geist erfüllt sind.


Die Unterschrift von zwei Zeugen beim Abschluss eines Vertrages


Sucht zwei von euren Männern als Zeugen! Falls keine zwei Männer zu finden sind, einen Mann und zwei Frauen, denen ihr als Zeugen vertraut, damit die eine die andere, falls sie sich irrt (an den wahren Sachverhalt) erinnere. Die Zeugen sollen sich nicht weigern (die Wahrheit zu sagen), falls sie dazu aufgefordert werden (Sure al-Baqara 2,282b).

Nehmt Zeugen, wenn ihr untereinander einen Verkauf abschließt. Keinem Schreiber und keinem Zeugen soll wegen ihrer Dienste Schaden zugefügt werden. Wenn ihr dies dennoch tut, ist das von euch ein Frevel. Fürchtet Allah! Allah lehrt euch. Allah weiß alles (Sure al-Baqara 2,282d).

Verheimlicht keine Zeugenaussage! Wer jedoch eine ver-schweigt, dessen Herz ist voller Bosheit (sein Herz ist die Bosheit selbst). Allah weiß, was ihr tut (Sure al-Baqara 2,283).


Vertragstreue und Vertragsbruch


Erfüllt den Vertrag (ahd) mit Allah(!), wenn ihr einen Vertrag (in seinem Namen) geschlossen habt. Und brecht eure Eide nicht, nachdem ihr sie bestätigt habt. Ihr habt Allah zum Sachverwalter gegen euch selbst gemacht! Wahrlich, Allah weiß, was ihr tut (Sure al-Nahl 16,91).

Ein Vertrag mit Muslimen ist dann bindend, wenn er im Namen Allahs abgeschlossen worden ist. Allah im Islam wird als die einzige Autorität angesehen, die die Durchführung eines Vertrages in Wirtschaft, Ehe und Politik garantiert. Alle mündlichen Abmachungen und Versprechungen sind nicht bindend, sondern bereiten lediglich den Vertrag im Namen Allahs vor. Solange dieser Vertrag im Namen Allahs vor zwei oder mehr Zeugen nicht von den Vertragspartnern unterschrieben worden ist, können alle Zusagen nochmals geändert werden.

Wahrlich, bei Allah sind die bösartigsten Tiere die Ungläubigen, die nicht (an den Islam) glauben, besonders jene, mit denen du einen Vertrag geschlossen hast, da sie ihren Vertrag (ahd) jedes Mal brechen, weil sie nicht gottesfürchtig sind! Wenn du sie im Krieg (Harb) zu fassen bekommst, verscheuche mit ihnen jene, die hinter ihnen stehen (indem diese sehen, wie hart du mit Vertragsbrechern umgehst!). Vielleicht begreifen sie dann (wer du bist).

Wenn du (jedoch) von einigen Leuten Verrat (Vertragsbruch) fürchtest, dann schleudere ihnen den Vertrag (ahd) verächtlich zu (Brich den Vertrag vor ihrem Vertragsbruch). Wahrlich, Allah liebt die Verräter nicht (al-Anfal 8,55-58).

Die Verachtung von Vertragsbrechern geht im Islam so weit, dass der Koran sie mit Raubtieren vergleicht. Er fordert die Muslime auf, schon bei der Vermutung eines möglichen Ver-tragsbruches den „Bestien“ zuvor zu kommen, und selbst den Vertrag mit ihnen zu brechen. Dieses „Recht“ geht über wirtschaftliche Geschäftsbedingungen weit hinaus und reicht in Sippenstreitigkeiten, Eheverträge und politische Abmachun-gen hinein.


Die Inflation der Eide


Allah belangt euch nicht wegen des unsinnigen Geredes in euren Eiden(!), er belangt euch vielmehr wegen dessen, was ihr in euren Herzen zu gewinnen beabsichtigt. Allah ist vergebend und milde (Sure al-Baqara 2,225).

Nicht wenige Muslime schwören vorschnell in emotionaler Erregung etwas zu tun, oder nie wieder zu tun, was sie nachher bereuen, um das Gegenteil ihres Schwures auszuführen. Muhammad versichert ihnen dazu, dass Allah ihr vorschnelles Schwören nicht ernst nehme(!), vielmehr die Absicht ihrer Herzen abwäge.

Jesus aber befahl: „Schwört nie! Eure Rede sei: Ja, ja, nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Urbösen!“ (Matthäus 5,33-37; Jakobus 5,12) Er sagte des Weiteren: „Ihr müsst Rechenschaft über jedes Wort ablegen, das aus eurem Munde geht – und das ihr schreibt!“ (Matthäus 12,36-37). Solche Befehle sind im Islam unbekannt. Dort gibt es keinen Geist der Wahrheit. Muslime versuchen ihn durch viel Schwören zu ersetzen.

Allah belangt euch nicht wegen des törichten Geschwätzes in euren Eiden, vielmehr belangt er euch für das, was ihr mit einem bewussten Eid abgemacht (und nicht eingehalten) habt.
Seine Sühne (für den Bruch seines offiziellen Eides) besteht in der Speisung von zehn Elenden mit einer durchschnittlichen Verköstigung, wie ihr eure Angehörigen versorgt, oder sie (die zehn Elenden) einkleidet oder einen muslimischen Sklaven freikauft.
Wer dazu (finanziell) nicht in der Lage ist, muss drei Tage lang fasten. Das ist eure Sühne für einen gebrochenen Eid, den ihr geschworen habt. Erfüllt eure Eide! So zeigt euch Allah seine Wunderverse. Vielleicht werdet ihr dankbar?''' (al-Ma’ida 5,89)

Nicht nur emotionale Eide sind entschuldbar, auch das Brechen bewusster, legaler Eide kann durch eine Sühneleistung abgedeckt werden. Ein Schuldbewusstsein Allah und dem Vertragspartner gegenüber wird im Koran nicht erwähnt. Auch wird nichts von einer Ersatzleistung für den Verlust des Partners wegen des gebrochenen Eides berichtet. Die einmalige Sühneleistung des Wortbrüchigen deckt alles zu.

Einige Muslime denken, eine solche Sühneleistung sei nur bei einem Eidbruch, einem islamischen Vertragspartner gegenüber nötig, nicht aber bei Ungläubigen! Diese seien ohnehin von Allah verflucht, der seinen so genannten Heiligen Krieg gegen sie erklärt habe. Ein gebrochener Vertrag ihnen gegenüber sei ein Teil der Strafe, die sie wegen ihres Unglaubens verdienen.

In den Traditionen Muhammads ist außerdem zu lesen, dass Lüge und Betrug in vier Fällen legal erlaubt seien:

Im Religionskrieg allgemein,
bei der Versöhnung zweier Muslime,
bei einem Ehemann seinen Frauen gegenüber,
und bei den Frauen ihrem Mann gegenüber

(Thirmidhi, birr 26; Musnad Ahmad b. Hanbal 6/459.461).

Selten traut ein Muslim einem anderen über den Weg. Ihr Misstrauen in Politik, Wirtschaft und selbst zwischen Freunden ist groß und vergiftet ihr Verhältnis untereinander. Lediglich das Vertrauen innerhalb einer Sippe bleibt vom Verdacht der Lüge weitgehend verschont. Manche politischen und gesellschaftlichen Träumer im Abendland, werden von klugen Muslimen mit freundlichen Worten umgarnt und hereingelegt. Sie wissen nicht, dass im Koran das Gegenteil dieser Reden steht, und Toleranz nur solange geübt wird, bis der Islam die wirtschaftliche und militärische Macht über sie gewonnen hat. Wenn die Aufnahme der Türkei in die Europäische Union vom Einhalten bestimmter Verträge oder von Änderungen ihres Grundrechtes abhängig gemacht werden, so kann nur mit Lächeln gesagt werden, dass die Schlauheit des Nahen Ostens gegenüber der Treue des Westens unschlagbar ist.

Frage:

  1. Was prägt den Handel der Muslime und was schwächt ihn?

www.Waters-of-Life.net

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